Betrieb Sozialpsychiatrischer Dienst Lüchow-Dannenberg bedarfsgerechte Versorgung psychisch Erkrankter
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Betrieb eines sozialpsychiatrischen Dienstes-Der Landkreis Lüchow-Dannenberg überträgt die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) gemäß § 7 NPsychKG an einen externen Träger. Ziel ist eine bedarfsgerechte, personenzentrierte und wirtschaftliche Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in seelischen Krisen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur engen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Hier im Speziellen: der Fachdienst 53 als Fachaufsicht (FD 53) sowie den Fachdiensten für Ordnung (FD 32) im Rahmen der Einweisung nach NPsychKG und dem Fachdienst 57 für die Abrechnung (FD 57 und S02).
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