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Betriebsarzt, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit an der HTW Dresden-Die Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Betreuung (Aufgaben nach § 3 ASiG), der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Aufgaben nach § 6 ASiG) und der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten für die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW Dresden) ist Umfang des zu beauftragenden Rahmenvertrags.
Stadt Weiden
Frist: 22. Juli 2025
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Frist: 02. September 2025
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