Betriebsarzt und Arbeitssicherheit gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2
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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung-LOS: Betriebsarzt-Gegenstand ist die arbeitsmedizinische Betreuung. Die Aufgaben des Betriebsarztes richten sich nach § 3 ASiG und der DGUV Vorschrift 2, wobei die Kenntnis und Anwendung aktueller Arbeitsschutzbestimmungen erwartet wird. Die genannten Aufgabenfelder gelten als vereinbarter Mindeststandard, LOS: Arbeitssicherheit-Gegenstand ist die sicherheitstechnische Betreuung. Die Aufgaben richten sich nach § 3 ASiG und der DGUV Vorschrift 2, wobei die Kenntnis und Anwendung aktueller Arbeitsschutzbestimmungen erwartet wird. Die genannten Aufgabenfelder gelten als vereinbarter Mindeststandard.