Bildungsmaßnahmen Klimawandel Interreg VI A Grünblaue Doppelstadt Slubice-Frankfurt (Oder) 2026
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Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung und Auswertung eines Pakets von klimawandelbezogenen Bildungsmaßnahmen im Interreg VI A-Projekt "Grünblaue Doppelstadt (Blekitnozielone Dwumiasto)": Das Interreg VI A-Projekt "Grünblaue Doppelstadt (Blekitnozielone Dwumiasto)" (BBPL0100074) verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) und der Gemeinde Slubice im Bereich klimaresilienter, naturbasierter Stadtentwicklung nachhaltig zu stärken. In diesem Rahmen soll eine "Klimaneutrale Entwicklungskonzeption für die Europäische Doppelstadt Slubice - Frankfurt (Oder) 2035" erarbeitet werden. Zur Unterstützung dieses strategischen Prozesses sollen im Jahr 2026 zielgruppenorientierte Bildungsmaßnahmen umgesetzt werden, die auf Dialog, Sensibilisierung, Beteiligung und Wissensvermittlung ausgerichtet sind. Die Maßnahmen richten sich an Bürger/-innen beider Städte und sollen zur Entwicklung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Klimabewusstseins beitragen. Gegenstand der Leistung sind die Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung und Auswertung eines Bildungspakets, bestehend aus folgenden Elementen: (1) Feinkonzeption (2) 5 grenzüberschreitende Stadtspaziergänge (Stadtteil- oder Themenerkundungen) (3) 5 grenzüberschreitende Stadtwerkstätten / Beteiligungsworkshops (4) 2 grenzüberschreitende Schulungen / Fortbildungen. Anforderungen an den künftigen Auftragnehmer sind: alle Aufgaben im Zusammenhang mit - Konzeption (Inhalte, Methoden, Zeitplan) - Logistik und Organisation (Orte, Technik, Materialien, Dolmetschen) - zweisprachige Durchführung (DE/PL) - Bewerbung der Veranstaltungen in Abstimmung mit dem Projektteam - Evaluation (Feedbackbögen, Teilnehmerlisten, Zusammenfassungen) - Dokumentation (Fotos, Ergebnisse, Protokolle, ggf. Kurzvideos). Der Auftraggeber lässt eine Losvergabe zu. Ein Bieter kann auch ein Angebot für eine, mehrere oder alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses einreichen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag ganz oder teilweise als Gesamtauftrag zu vergeben, sofern dies aus organisatorischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Ein Anspruch auf Losvergabe besteht nicht.
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