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Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss - Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit- Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten.
Gemeinde Pfaffenhofen
Gemeinde Eurasburg
Frist: 22. September 2025
Gemeinde Mödingen
Frist: 03. September 2025
Gemeinde Garching
Frist: 31. Oktober 2025
Gemeinde Köditz
Frist: 10. Oktober 2025
Gemeinde Pilsach
Frist: 26. September 2025
Gemeinde Sugenheim
Frist: 17. Oktober 2025
Gemeinde Ettenstatt
Frist: 12. September 2025
Stadt Gunzenhausen
Frist: 17. Oktober 2025
Verwaltungsgemeinschaft Seeg
Frist: 19. September 2025