Callcenterdienstleistungen-Die Auftraggeberin betreibt zur Erfüllung ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht gemäß §§ 13 bis 15 SGB I eine 24 Stunden-Hotline für ihre Versicherten. Zur Sicherstellung ihrer Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeiten beabsichtigt die Auftraggeberin, bei Telefonaten auf die unterstützenden Kommunikationsleistungen eines externen Service- Center-Dienstleisters zurückzugreifen.
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Callcenterdienstleistungen-Die Auftraggeberin betreibt zur Erfüllung ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht gemäß §§ 13 bis 15 SGB I eine 24 Stunden-Hotline für ihre Versicherten. Zur Sicherstellung ihrer Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeiten beabsichtigt die Auftraggeberin, bei Telefonaten auf die unterstützenden Kommunikationsleistungen eines externen Service- Center-Dienstleisters zurückzugreifen.
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