Definition des landesweiten Radvorrangnetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Beschreibung: Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (MUNV NRW) soll gemäß § 17 Abs. 1 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) das landesweite Radvorrangnetz definieren, welches für den alltäglichen Radverkehr besonders wichtige, überörtliche Verbindungen umfasst. Gemäß § 19 Abs. 1 FaNaG erstellt das MUNV NRW zudem zurzeit einen Radschnellverbindungsbedarfsplan (RSV-BP) für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Radschnellverbindungen (RSV) des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem für Verkehr zuständigen Ausschuss des Landtags. In Vorbereitung auf die Definition des Radvorrangnetzes und die Erstellung des RSV-BPs hat das MUNV NRW auf Grundlage des multimodalen Landesverkehrsmodells (LVM 2035) eine landesweite Potenzialanalyse Radverkehr erstellt. Das LVM 2035 berücksichtigt Annahmen zur zukünftigen Entwicklung verschiedener verkehrsrelevanter Faktoren (z. B. Inflation, Bevölkerungswachstum, Führerscheinbesitz) und ergänzt das derzeitige Verkehrsnetz um indisponible Neu- und Ausbaumaßnahmen landesrelevanter Rad-, Straßen- und ÖPNV- Infrastruktur bzw. künftiger Verkehrsangebote. In Bezug auf das Radverkehrsnetz bildet das LVM 2035 das klassifizierte Straßennetz, sonstige Hauptverkehrsstraßen, das landesweite, rot- weiß ausgeschilderte Radverkehrsnetz NRW und ausgewählte, derzeit geplante RSV ab. Die Leistung besteht aus den folgenden Positionen: Pos. 1: Definition eines Anforderungskataloges Pos. 2: Aufbereitung der Ergebnisse aus der Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften Pos. 3: Anwendung des Anforderungskataloges Pos. 4: Definition des landesweiten Radvorrangnetzes Pos. 5: Maßnahmenkatalog Pos. 6: Methodenbericht Pos. 7: Projektmanagement Pos. 8: Abstimmungskonzept
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
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