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Der Winterdienst wird fest für drei Jahre vergeben, mit der zweimaligen Option auf eine einjährige Verlängerung. Ausführungsbeginn ist der 01.11.2025. Die angefragten Preise und Mengen beziehen sich auf jeweils ein Jahr. Die folgenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Kosten (z.B. Personal, Maschinen Material, Beschaffung, Anlieferung, Bereitstellung, Lagerung u.Ä.). Der Winterdienst ist zwischen dem 01.11. und dem 30.03. durchzuführen. Winterdienst - Vollumfang Die Gehwege, Zufahrten, Hauszugänge, Parkplätze und sonstigen Flächen müssen gemäß § 8 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kronberg im Taunus (siehe Anlage) im Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Alle Liegenschaften müssen bis 07:00 Uhr einmal geräumt und gestreut sein, im weiteren Tagesverlauf nach Bedarf. Bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber nach einmaliger Rückmeldung eine zügige Ersatzvornahme vor. Winterdienst - Vertretung Im Rahmen der Vertretung sind die jeweils aufgeführten Arbeiten bei Abwesenheit des Hausmeisters durchzuführen. Die jeweiligen Zeiten werden vom Auftraggeber spätestens zwei Wochen im Voraus angekündigt.
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
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