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Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt einen Vertragsabschluss für die wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Anlagen und Geräte für alle Standorte der AOK Baden-Württemberg.
AOK Baden-Württemberg
Frist: 12. Juni 2025
Erftverband
Frist: 10. Juli 2025
Hamburger Wasserwerke GmbH
Frist: 10. Juni 2025
Zweckverband Ostholstein
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Frist: 05. August 2025
KfW Bankengruppe
Frist: 14. Juli 2025
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Frist: 01. Juli 2025
Technische Universität
Technische Universität
StädteRegion Aachen
Frist: 12. Juni 2025
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