Die Beschaffung bezieht sich auf den Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen.-Los 1 umfasst Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte inkl. Infusionen bis 250 ml sowie parenterale Ernährung und Diagnostika. Los 2 betrifft medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien (inkl. Medizinprodukte wie z.B. Implantate), Desinfektions- und Hygieneartikeln, medizinische Gase, medizintechnische Bedarfe, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfe, IT-Bedarfe sowie Dienstleistungen und Investitionsgütern.
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