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Die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan. Lieferung von Hygienetextilien und die Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung inklusive aller Dienstleistungen wie Hol- und Bringdienst, Reparatur und Kennzeichnung aus.
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