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Dienstleistungskonzession für den Betrieb des erweiterten Pausenverkaufs der städtischen Berufsschule I und II-Betrieb des erweiterten Pausenverkaufs an der Städt. Berufsschule I und II. Es handelt sich um 3 Verkaufsstellen in beiden Schulgebäuden. Die Berufsschulen grenzen direkt aneinander an. Der Konzessionsnehmer soll möglichst auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen sowie eng mit der Schulleitung zusammenarbeiten, um eine optimale Versorgung der Schulfamilie garantieren zu können. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des Vergaberechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der UVgO durchgeführt.
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