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Dienstleistungskonzession für die Insolvenzberatung-Die Stadt Bocholt beabsichtigt, ab dem 01.01.2026 für die Dauer von einem Jahr mit einjähriger Verlängerungsoption eine Dienstleistungskonzession mit einem oder mehrere Vertragspartner/n (Konzessionären) für die Insolvenzberatung abzuschließen. Konzessionsgeber ist die Stadt Bocholt, Konzessionär der/die Vertragspartner. Basis des Vertrags ist das Förderprogramm zur Verbraucherinsolvenzberatung (Schuldnerberatung nach § 305 InsO) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein Westfalen (MKJFGFI NRW) mit welchem die Personalkosten der anerkannten Beratungsstellen unterstützt werden. Erklärtes Ziel der städtischen Förderung ist es, Wartezeiten für Insolvenzberatungen zu reduzieren. Die Ausschreibung richtet sich nur an die von der Landesförderung bedachten anerkannten Stellen im Kreis Borken.
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