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Dienstleistungskonzession Gefangenentelefonie JVA Mecklenburg-Vorpommern-Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber den Gefangenen und Untergebrachten des Konzessionsgebers in den Fluren und Hafträumen der Vollzugsabteilungen (geschlossener und offener Vollzug) und den Zimmern der Untergebrachten (Sicherungsverwahrung) in der Justizvollzugsanstalt Bützow, Neustrelitz, Stralsund und Waldeck durch den Konzessionsnehmer. Der Konzessionsnehmer als Anbieter der Dienstleistung verpflichtet sich zur Bereitstellung und Installation eines Telekommunikationssystems (Flur- und Haftraumtelefonie mit entsprechender Hard- und Software), das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
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