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Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell auf Basis der Gigabit-RL 2.0-Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. 1, 10 Abs. 1 UVgO (zwei-stufige Verhandlungsvergabe) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend „Gigabit-RL 2.0“). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 01.08.2024 (nachfolgend „Gigabit-RR 2.0“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Down-loadraten mindestens verdoppeln müssen-
Markt Obernzenn
Frist: 13. Juni 2025
Stadt Harburg (Schwaben)
Frist: 01. August 2025
Stadt Abensberg
Frist: 04. Juli 2025
Gemeinde Hebertshausen
Frist: 01. Januar 0001
Gemeinde Bindlach
Frist: 27. Juni 2025
Markt Marktschorgast
Frist: 27. Juni 2025
Gemeinde Roggenburg
Frist: 27. Juni 2025
Gemeinde Germaringen
Frist: 20. Juni 2025
Stadt Wallenfels
Frist: 11. Juli 2025
Stadt Eichstätt
Frist: 11. Juli 2025
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