Durchführung der Baumkontrolle auf Liegenschaften, einschließlich Ersterfassung des Baumbestandes in ein digitales Kataster, Durchführung von Regelkontrollen gemäß FLL-Vorgaben, Pflege des Katasters und Erfassung von Schäden. Ebenfalls umfasst sind die Erstellung von Maßnahmenkatalogen, die Bauleitung für Baumpflegearbeiten Dritter und die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für ca. 1.200 Bäume. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit als Baumkontrolleur nicht gleichzeitig mit der Tätigkeit als Baumpfleger für den BLB NRW erfolgen darf.-
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg
Frist: 16. Mai 2025
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg
Frist: 14. Mai 2025