Durchführung und Organisation von Schulungen des Inklusionsamtes-Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes. Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt. Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
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