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Durchführung von Betrieblichen Mobilitätsmanagement-Checks für NRW - Kommunen 2025-2027-In den Jahren 2025 bis Ende 2027 sollen pro Jahr drei bis fünf Mitgliedskommunen des ZNM die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, einen BMM-Check durchzuführen. Der Auf-traggeber teilt dem Auftragnehmer im Laufe des Projektes mit, in welchen Kommunen die BMM-Checks durchgeführt werden sollen. Mit der Umsetzung von BMM-Checks in Kommunalverwaltungen bieten wir unseren Mitgliedskommunen die Möglichkeit, mit externer Expertise: - einen Prozess zur Förderung von nachhaltiger Mobilität in Kommunalverwaltungen zu initiieren, - individuelle Beratung zur strukturellen Verankerung von BMM in der eigenen Verwaltung zu erhalten, - Grundlagenanalysen durchführen zu lassen, um eine fundierte Grundlage zur Ableitung von Maßnahmen zu erhalten, - eine umfassende Struktur- und Status-Quo-Analyse durchführen zu lassen. Ziel ist es, sinn-volle Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu identifizieren, mit denen die Verwaltung die ortsansässigen Unternehmen bei der Implementierung von BMM effektiv unterstützen kann. - einen BMM-Fahrplan zu erhalten, der konkrete Empfehlungen zur Umsetzung beinhaltet, - die Umsetzung von BMM-Maßnahmen ("Quick-Wins) vorzubereiten. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den ausgewählten Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der BMM-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM. Bei der Durchführung des Projektes ist das Handbuch "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Kommunalverwaltungen" des ZNM eine maßgebliche Richtschnur. Weiterhin wird erwartet, dass nach der grundlegenden Schrift "Empfehlungen zur Anwendung von Mobilitätsmanagement" der FGSV vorgegangen wird.

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Durchführung von Betrieblichen Mobilitätsmanagement-Checks für NRW - Kommunen 2025-2027-In den Jahren 2025 bis Ende 2027 sollen pro Jahr drei bis fünf Mitgliedskommunen des ZNM die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, einen BMM-Check durchzuführen. Der Auf-traggeber teilt dem Auftragnehmer im Laufe des Projektes mit, in welchen Kommunen die BMM-Checks durchgeführt werden sollen. Mit der Umsetzung von BMM-Checks in Kommunalverwaltungen bieten wir unseren Mitgliedskommunen die Möglichkeit, mit externer Expertise: - einen Prozess zur Förderung von nachhaltiger Mobilität in Kommunalverwaltungen zu initiieren, - individuelle Beratung zur strukturellen Verankerung von BMM in der eigenen Verwaltung zu erhalten, - Grundlagenanalysen durchführen zu lassen, um eine fundierte Grundlage zur Ableitung von Maßnahmen zu erhalten, - eine umfassende Struktur- und Status-Quo-Analyse durchführen zu lassen. Ziel ist es, sinn-volle Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu identifizieren, mit denen die Verwaltung die ortsansässigen Unternehmen bei der Implementierung von BMM effektiv unterstützen kann. - einen BMM-Fahrplan zu erhalten, der konkrete Empfehlungen zur Umsetzung beinhaltet, - die Umsetzung von BMM-Maßnahmen ("Quick-Wins) vorzubereiten. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den ausgewählten Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der BMM-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM. Bei der Durchführung des Projektes ist das Handbuch "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Kommunalverwaltungen" des ZNM eine maßgebliche Richtschnur. Weiterhin wird erwartet, dass nach der grundlegenden Schrift "Empfehlungen zur Anwendung von Mobilitätsmanagement" der FGSV vorgegangen wird.

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01jpqe0pta20tg5009q6s0j732