Durchführung Omnibus- und Exklusiverhebungen CATI 521.008,40 EUR
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Durchführung von Omnibusbefragungen und Exklusiverhebungen-ng: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, im Folgenden "Auftraggeberin") hat gem. Art 57 Abs. 1 lit. b DSGVO und § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDSG den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren und sie darüber aufzuklären. Die Aufklärung und Sensibilisierung (im Folgenden kurz "Beratung") der Bevölkerung soll u. a. empirisch fundiert anhand von mehreren repräsentativen Bevölkerungsbefragungen, jeweils mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin, erfolgen. Die Befragungen sollen als Computer Assisted Telephone Interview (CATI, im Folgenden "Telefonbefragung") durchgeführt werden. Der Auftragnehmer führt die Befragungen jeweils innerhalb eines bestimmten Zeitfenster ab Abruf durch die Auftraggeberin durch, damit die Auftragnehmerin in die Lage versetzt ist, in ihrer Beratungstätigkeit kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Für besonders kurzfristige Untersuchungen mit kurzer Befragungszeit bzw. wenigen Fragestellungen sind Einschaltung in Mehrthemen- bzw. Omnibus-Befragung (im Folgenden "Mehrthemenbefragung") vorgesehen. Für umfangreichere Untersuchungen mit langer Befragungszeit bzw. vielen Fragestellungen ist die Durchführung einer Befragung exklusiv für die Auftraggeberin (im Folgenden "Exklusivbefragung") vorgesehen. Um die oben genannten Anforderungen erfüllen zu können, soll ein Rahmenvertrag über Telefonbefragungen geschlossen werden, welcher die Durchführung von zwei bis maximal drei Exklusiverhebungen sowie drei bis maximal sechs Einschaltungen in eine Mehrthemenbefragung umfasst. WERT: 521 008,40 EUR
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