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Einrichtung und Betrieb einer Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben in deutschen Unternehmen (Forschungszulage) Gemäß § 6 FZulG ist die Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die einzurichtende Bescheinigungsstelle. Nach § 14 FZulG wurde das BMBF als zuständige Stelle für das Bescheinigungsverfahren benannt und beabsichtigt, einen oder mehrere externe Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu beauftragen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung