Einrichtung Betrieb interne Meldestelle HinSchG KommHinwMeldG Brandenburg
Errichtung und Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Gesetz für einen besseren Schutz Hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgestz -HinSchuG)-Ziel ist die Einrichtung und der Betrieb einer internen Meldestelle und -kanäle sowie die Prüfung und das Veranlassen von Folgemaßnahmen nach dem Gesetzes über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz - KommHinwMeldG) des Landes Brandenburg vom 14. Mai 2024 (GVBl.I/24, [19]) in Verbindung mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in der jeweils gültigen Fassung.