Einzelhandels- und Zentrenkonzept Parchim Lebensmitteleinzelhandel EuGH-Urteil 2018 Nahversorgungskonzept
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Einzelhandel- und Zentrenkonzept Stadt Parchim-Grundlage für die Bearbeitung sind im Wesentlichen: - synoptische Bewertung der beiden Einzelhandelsgutachten und Bewertung in Bezug auf das EuGH-Urteil 2018 - die Erfassung des aktuellen Bestandes im Lebensmitteleinzelhandel (u.a. Anzahl der Geschäfte, Sortimente, Qualität der Warendarbietung, ...); dabei sind alle Einrichtungen mit Lebensmittelhandel und automatisierte Lebensmittelangebote zu berücksichtigen - die Ermittlung und Bewertung der aktuellen und künftigen Planungen der Einzelhandelsunternehmen (Discounter, Supermärkte und weitere) zu Flächen- und Sortimentserweiterungen - Bewertung und Beurteilung dieser Erweiterungen auf den Lebensmitteleinzelhandel in Parchim und im regionalen Umfeld; dabei sind die Folgen des EuGH-Urteils von 2018 in Bezug auf städtebauliche, infrastrukturelle und Umweltaspekte hinreichend zu berücksichtigen - Bewertung der geplanten Einzelhandelsentwicklung auf die Abgrenzung und Struktur der Nahversorgungszentren - Ermittlung und Bewertung der qualitativen und quantitaiven Nachfragesituation und Ableitung von Bedarfen im Lebensmitteleinzelhandel - räumliche und inhaltliche Neudefinition der Nauversorgungsbereiche in Parchim und Begründung - zusammenfassende Handlungsempfehlungen zu den Folgeplanungen und Perspektiven des Parchimer Lebensmitteleinzelhandels
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