Erhalten Sie vollständigen Zugriff auf alle Dokumente und Unterlagen dieser Ausschreibung von Brandenburgische Ingenieurkammer. Mit AuftragSelect verpassen Sie keine wichtigen Ausschreibungen mehr und können sich optimal auf Ihre Angebote vorbereiten.
✓ Keine Kreditkarte nötig ✓ Sofort verfügbar ✓ Dauerhaft kostenloser Zugang
Energieausweiskontrolle Land Brandenburg-Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) ist Kontrollstelle des Landes Brandenburg für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im Rahmen der Kontrollaufgaben vergibt die Brandenburgische Ingenieurkammer die Durchführung der Stichproben-Kontrolle an 4 Prüfbüros. Für die Kontrolle der Energieausweise werden 3 Büros (Los 1 bis 3) ermittelt und 1 Büro für Kontrollen der Klimaanlageninspektionsberichte (Los 4). Die Prüfbüros sollen maximal über die Dauer von 3 Jahren zur Durchführung der Kontrollen nach dem GEG verpflichtet werden. Dabei wird ein Vertrag über ein Jahr geschlossen, welcher sich bei Erfüllung aller Aufgaben automatisch um ein Jahr verlängert, bis maximal 3 Jahre Gesamtlaufzeit. Aufgabenbeschreibung der Prüfbüros Die Kontrollen werden nach § 99 (GEG) durchgeführt. Die Anzahl der zu prüfenden Stichproben beträgt pro Prüf-Büro etwa 30 Energieausweise (26 EA der Prüfstufe 2 und 4 EA der Prüfstufe 3) bzw. 7 Stichproben von Klimaanlageninspektionsberichten + zusätzlich 12 Energieausweise der Prüfstufe 2 im Jahr. Nach Prüfstufe 3 werden von den 3 erstgenannten Büros jeweils 4 Energieausweise geprüft. Die genaue Anzahl ist abhängig von der Anzahl der nach Prüfstufe 3 zu prüfenden Ausweisen und der Lokalität der betreffenden Gebäude, einer evtl. Anpassung der Stichprobengröße nach den Anforderungen des §99 des GEG und eines ggf. vorliegenden Interessenskonflikts. Alle Energieausweise werden auf Interessenskonflikte geprüft und entsprechend umverteilt. Die Prüfung der Energieausweise erfolgt anhand eines Prüf-Werkzeugs und eines abschließenden Protokolls, welches die wichtigsten Auffälligkeiten und Einschätzungskriterien zusammenfassen. Die Bereitstellung der Unterlagen an die Prüf-Büros erfolgt elektronisch. Die Detailergebnisse werden im Prüf-Werkzeug erfasst und gesichert und sind elektronisch zu übermitteln. Die Protokolle sind analog und unterschrieben von den Prüfbüros an die Kontrollstelle zu übersenden. Zu den Kontrollaufgaben wird ggf. die Teilnahme der Prüfbüros an 1 bis 3 Arbeitstreffen im Jahr erwartet.
Keine ähnlichen Ausschreibungen gefunden.