Entwicklung Gesamtkonzept DAS Monitoringbericht für UNFCCC BTR EU Berichterstattung
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Anpassungskapitel für die UNFCCC Biennial Transparency Report (BTR) - Teilbeitrag DAS Monitoring und strukturelle Weiterentwicklung-UBA ist durch das BMUKN beauftragt, alle zwei Jahre Berichte zu Anpassung an den Klimawandel an die EU (EU Regierungsverordnung) und UNFCCC (Biennial Transparency Reports und National Communication) zu entwerfen, mit den Ressorts abzustimmen und fristgerecht einzureichen. Die derzeitige Struktur der Berichterstattung basiert überwiegend auf qualitativen Textabschnitten, aufgeteilt in die verschiedenen Prozessschritte des Anpassungspolitikzyklus: Stand und Hauptergebnisse der Klimarisikoanalyse, Planung von nationalen Anpassungsmaßnahmen, Stand der Umsetzung, Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation. Bei der Berichterstattung werden zu ca. 90% bereits veröffentlichte, ressortabgestimmte Texte aus Kernprodukten der Arbeit von UBA KomPass und des BMUKN (z.B. Klimarisikoanalyse, Monitoringbericht, DAS 2024 etc.) genutzt. Informationen hierfür stammen aus den oben genannten Kernprodukten, die ressortabgestimmt und auf den Seiten des BMUKN und des UBA veröffentlicht sind. Der Monitoringbericht zur DAS hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 393) § 5 (2) die Aufgabe erhalten, wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung der Anpassungsstrategie zu sein. Bislang orientiert sich die Struktur des DAS Monitorings an der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel von 2008 (DAS 2008). In der Weiterentwicklung der Strategie wurden für sieben Cluster ressortabgestimmte messbare Ziele in der Bundesregierung vereinbart (Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024). In den nächsten beiden Strategiezyklen sollen diese Ziele mit Indikatoren unterlegt werden, die im DAS Monitoring berichtet werden. Dazu werden von den clusterverantwortlichen Ressorts Indikatoren für die von ihnen formulierten messbaren Ziele entwickelt und auch bestehende DAS Monitoring Indikatoren als Indikatoren für messbare Ziele festgelegt. Die Indikatoren stellen die Grundlage der Fortschrittsbewertung der Anpassungsstrategie dar und sollen in das bestehende Monitoringsystem zur DAS integriert werden. Damit soll die Aufgabe erfüllt werden die Öffentlichkeit nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die beobachteten Folgen des Klimawandels in Deutschland sowie über den Stand der Zielerreichung zu informieren. Auf der COP30 wurde 2025 in Belém ein Set an Indikatoren verabschiedet, mit denen mittelfristig Anpassung an die globale Erwärmung gemessen und verglichen werden sollen. Sie thematisieren Zustand und Umfang der Lebensgrundlagen, der Wasserversorgung, klimaresilienter Infrastrukturen, der Gesundheit und des Schutzes von Ökosystemen. Die gleichen Themen werden auch mit den DAS Monitoring Indikatoren adressiert. Mit der Integration der Indikatoren für die messbaren Ziele der DAS 2024 in das DAS Monitoring kann der Monitoringbericht zur DAS noch stärker als bisher als Grundlage für die internationale Berichterstattung für EU und UNFCCC dienen. Ziel des ausgeschriebenen Gutachtens ist es, ein übergreifendes Gesamtkonzept für die Struktur des DAS Monitoringberichts zu entwickeln, das sich an der DAS 2024 orientiert und somit eine wesentliche und langfristige Basis für die internationale Berichterstattung darstellt. Im Ergebnis soll die aktuelle Anpassungspolitik mit ihren messbaren Zielen besser gespiegelt werden und damit künftig für die zweijährige Berichterstattung nach der EU Implementing Regulation (Anpassungsteil in der EU- Regierungsverordnung, Art. 19), die UNFCCC Biennial Transparency Reports (zweijährig) sowie die UNFCCC National Communication (alle vier Jahre) besser als Datenquelle nutzbar zu sein. Aufgabe für den Auftragnehmer (AN) ist es, diese Struktur zu entwickeln und anschlie-ßend die Hintergrunddokumentation des bestehenden Monitoring- Indikatorensystems entsprechend der entwickelten Struktur überarbeiten.