Erarbeitung Gefahrenabwehrbedarfsplan BbgBKG Groß Pankow (Prignitz) Fortschreibung 2011
Erarbeitung eines Gefahrenabwehrbedarfsplans gemäß dem BbgBKG -Das Ordnungsamt der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) möchte folgende Dienstleistung in Anspruch nehmen: Erarbeitung eines Gefahrenabwehrbedarfsplans gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes- BbgBKG. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ist gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) für den örtlichen Brandschutz und die Hilfeleistung verantwortlich. Als Träger des Brandschutzes unterhält die Gemeinde zur Erfüllung der Aufgabe eine Freiwillige Feuerwehr mit 14 Ortsfeuerwehren. Gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) müssen die Gemeinden eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen. Es liegt ein Gefahrenabwehrbedarfsplan aus dem Jahre 2011 vor, welcher angepasst und fortgeschrieben werden muss. Die Auftragsvergabe zur Erarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplan soll in einer Verhandlungsvergabe gemäß § 12 UvGO erfolgen. Leistungsumfang: - Strukturanalyse der Gemeinde - Gefahren- und Risikoanalyse - Löschwasserversorgung - Gefährdungsklassen - Einsatzauswertung - Analyse des IST-Zustandes der Feuerwehr - Schutzzielbestimmung - Erstellen des Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Mindestanforderungen, Soll-Ist-Vergleich - Empfehlung von Maßnahmen zum Personal, Geräte, Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, vorbeugender Brandschutz und Löschwasserversorgung Der Auftragnehmer sollte mindestens 4 Abstimmungen mit den Kameraden der Gemeindefeuerwehrführung sowie eine Vorstellung im Rahmen der Gemeindeversammlung kalkulieren. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###