Ergänzung Umringsvermessung BOV Feldlage Glindower Platte 1,1 km Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ergänzung der Umringsvermessung BOV Feldlage Glindower Platte-Im Landkreis Potsdam Mittelmark sind auf dem Gebiet der Gemeinde Werder (Havel) Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze des Bodenordnungsverfahrens Feldlage Glindower Platte (Verf.-Nr. 106393) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin durch die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens und den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung beantragt werden. In den Vergabeunterlagen ist der zu vermessene Grenzverlauf dargestellt. Im Rahmen der Messungen ist das Flurstück 151/3 der Flur 3, Gemarkung Plötzin zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen). Im Rahmen der Messungen ist das Flurstück 130 der Flur 3, Gemarkung Plessow zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen). Die gebührenrelevante Gesamtlänge beträgt ca. 1,1 km. Die Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze umfasst im erforderlichen Umfang die Feststellung bzw. Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücksgrenzen, die Errichtung fester Grenzzeichen (Abmarkung) und die Aufnahme der Anerkennungserklärungen der Beteiligten. Die Beseitigung von Abmarkungsmängeln im Bereich festgestellter oder als festgestellt geltender Grenzen ist nicht Gegenstand des Antrages. Die Vermessung erfolgt nach den Vorschriften der Kataster- und Vermessungsverwaltung im Land Brandenburg, insbesondere nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) in Verbindung mit der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Hieraus ergibt sich eine Grenzbetrachtung und -vermessung von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Die Anwendung von Nr. 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (VVBo) ist ausgeschlossen.