Ermittlung Angemessenheitsrichtwerte Unterkunft SGB II/XII Vogtlandkreis schlüssiges Konzept
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Ermittlung von Richtwerten zur Gewährung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Vogtlandkreis auf Basis eines sog. schlüssigen Konzeptes entsprechend der Rechtsprechung des BSG. Der Landkreis Vogtlandkreis ist als örtlicher kommunaler Träger zuständig für die Gewährung der Leistungen "Bedarfe für Unterkunft" gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff der "Angemessenheit" ist vollständig gerichtlich überprüfbar und weist den Leistungsträgern keinen Beurteilungsspielraum zu.
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