Landeshauptstadt München·München·15. Juli 2026

Ermittlung Geschossflächenzahlen Gewerbe-Wohnobjekte Nachforderung Kaufpreis Landeshauptstadt München

Angebotsfrist:13. August 2026(abgelaufen)
Vermessung

Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Ermittlung von Geschossflächenzahlen-Das Kommunalreferat vereinbart grundsätzlich in den Grundstückskaufverträgen bzw. den Erbbaurechtsverträgen eine Geschossfläche, die vom Käufer bezahlt wird und verwirklicht werden kann. Darüber hinaus sind die Verträge mit einer Nachbesserungsklausel versehen, die eine Nachforderung des Kaufpreises bzw. des Erbbauzinses ermöglicht, wenn vom Käufer mehr Geschossfläche (z.B. durch Befreiung in der Baugenehmigung) errichtet wird. Derzeit liegen im Kommunalreferat noch 4 unterschiedliche Fälle (Gewerbeobjekte, Wohnobjekte mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen (Freifinanziert, EOF, München Modell, KMB,....) vor, die eine Ermittlung der tatsächlich realisierten Geschossfläche und die Feststellung einer möglichen Diskrepanz zur in den Bauakten / im Kaufvertrag festgelegten Geschossfläche erfordern. Auf dieser Grundlage werden eventuelle Ansprüche der Landeshauptstadt München für eine Kaufpreisnachbesserung berechnet. Budget max. 17.850,00 € brutto.

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