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Ermittlung von Kennwerten für die Nachweisführung im alternativen Ansatz nach EED Art. 6. Für die Erfüllung der Sanierungsverpflichtung des Artikel 6 der EED (EU 2023 /1791) können sich Bund und Länder in Deutschland für einen alternativen Ansatz entscheiden. Gegenüber der EU muss dabei die erreichte Primärenergieeinsparung der durchgeführten Maßnahmen nachgewiesen werden. Hierzu ist idealerweise eine Primärenergiebedarfsberechnung nach GEG-Nachweismethodik für den Zustand vor und nach Sanierung durchzuführen und daraus die erreichte Einsparung zu ermitteln. Dies ist vor allem bei Einzelmaßnahmen mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Das Projekt soll deshalb einen Katalog mit generischen, spezifischen Kennwerten für typische Sanierungsmaßnahmen ermitteln, die für unterschiedliche Typen von (öffentlichen) Nichtwohngebäuden (Modellgebäude) bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen den berichtenden Stellen zur Anwendung in einem vereinfachten Nachweis zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden für die verwendeten repräsentativen Modellgebäude je Nutzung und ggf. Baualtersklasse gleichzeitig die nutzungsspezifischen End- und Primärenergiebedarfe für den jeweiligen Ausgangszustand (vor Sanierung) und das EED-Zielniveau ermittelt. Diese Werte sind wichtig für die Bestimmung der insgesamt zu erreichenden Primärenergieeinsparung - WERT: 264 705,88 EUR
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