Erstellung Begleitstudie Umsetzung Schuldnerberatungsdienstegesetz NRW Bedarfserhebung Infrastrukturplanung
Begleitstudie zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes-Erstellung einer Begleitstudie zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes Umfang der Leistung: Das ausschreibende Ministerium ist für die Umsetzung des in Vorbereitung befindlichen Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) in Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Für die Sicherstellung des Beratungsangebotes ist ein Konzept erforderlich, dass auf einer Erhebung des voraussichtlichen Bedarfs sowie bereits vorhandenen Einrichtungen und Finanzierungsquellen fußt und eine landesweite infrastrukturelle Planung ermöglicht, in welche die Kommunen sowie die nach § 4 Abs. 2 des Entwurfs des SchuBerDG definierten Träger einzubeziehen und aufeinander abzustimmen sind. Dazu ist es erforderlich, in Form einer Studie zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen.