Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation Die Stadt Sonnewalde nimmt als Träger des Brandschutzes als Pflichtaufgabe den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung im Gebiet der Stadt Sonnewalde mit 16 Ortsteilen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Sonnewalde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 15 Ortswehren. In der derzeit gültigen Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes gem. § 45 Abs. 1 BbgBKG Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz aufgrund eigener Satzung erheben. Die Gebührenkalkulation für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sonnewalde ist derzeit nicht rechtssicher, entspricht also nicht der aktuellen Rechtsprechung. Sie ist daher zu überarbeiten. Aufgrund der richterlichen Hinweise ist keine Bescheidung seitens der Stadt Sonnewalde mehr erfolgt. Es ist beabsichtigt, rückwirkend zum 28.04.2022 eine Kalkulation zu erstellen, die dann zum 28.04.2025 fortgeführt wird, da nach § 6 Abs. 3 KAG Benutzungsgebühren alle 3 Jahre neu zu kalkulieren sind. Ausgeschrieben wird also die Erstellung von zwei Kalkulationen für folgende Zeiträume: 28.04.2022 - 27.04.2025 28.04.2025 - 27.04.2028 wobei nicht nur eine Berechnung erfolgen soll, sondern im Hinblick auf mögliche Gerichtsverfahren auch eine verständliche und nachvollziehbare Erläuterung der Kalkulation erforderlich ist. Die bisherigen Gebührensätze sind auf der Homepage der Stadt Sonnewalde www.stadt-sonnewalde.de abrufbar. Seite 1/3 Leistungsumfang: - Definition der individuellen Ziele zur Feuerwehrgebührenkalkulation - Analyse und Überarbeitung der Gebührenstrukturen und Feuerwehrgebührensatzung - Durchführung der Feuerwehrgebührenkalkulation - Erstellung einer rechtssicheren Feuerwehrgebührenkalkulation - nachvollziehbare Dokumentation der Feuerwehrgebührenkalkulation (damit auch Dritte die Kalkulation nachvollziehen können) - Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation in einer Beratung Für die Kalkulation würden hohe Zeitanteile in der Verwaltung gebunden werden. Daher wurde vorgeschlagen, die Feuerwehrgebührenkalkulation durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Alle für die Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation erforderlichen Daten, Zahlen und Fakten als Arbeitsgrundlagen erhalten Sie bei Auftragsvergabe von der Stadt Sonnewalde. Angebotspreis bitte als Festpreis pro Kalkulation angeben!"

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