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Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes 2026 der Stadt Grevenbroich und jährlicher Statusbericht in den folgenden 4 Jahren Der Auftragnehmer erstellt durch fachlich qualifiziertes Personal (Qualifikation Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes oder Ingenieure) die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Grevenbroich für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung der Textausgabe „Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ mit Bearbeitungsstand Mai 2021 des Verbandes der Feuerwehren NRW. b) Der Auftragnehmer stimmt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zu Beginn des Projektes, nach Fertigung der Gefährdungsanalyse und nach Fertigstellung des Entwurfes des Brandschutzbedarfsplanes mit den Aufsichtsbehörden (Rhein-Kreis Neuss, Bezirksregierung Düsseldorf ab, mit dem Ziel, die Zustimmung der Aufsichtsbehörden zum Brandschutzbedarfsplan zu erhalten. c) Der Auftragnehmer stellt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in zwei von der Stadt zu benennenden politischen Gremien der Stadt Grevenbroich vor. d) Der Auftragnehmer begleitet die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes in den auf die Beschlussfassung folgenden 4 Jahren über jährliche Statusberichte.
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