Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde Cremlingen gemäß NKlimaG ausf. Beschreibung Die Gemeinde Cremlingen ist gemäß dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) noch nicht zur Erstellung und Fortschreibung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Der Rat der Gemeinde Cremlingen hat dennoch die frühzeitige Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beschlossen und die Förderzusage über die NKI erhalten. Im Hinblick auf die Herausforderungen, die mit der Dekarbonisierung des Wärmesektors einhergehen, erachtet die Gemeinde die Aufstellung eines Wärmeplans als einen zentralen Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Niedersachsen. Die Erstellung der Wärmeplanung nimmt zudem die voraussichtlich anstehende Angleichung des NKlimaG an das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bis zum Jahre 2030 vorweg. Im Rahmen der Angleichung an das Bundesgesetz ist eine Ausweitung der verpflichtenden Erstellung der Wärmeplanung auch auf kleinere Kommunen anzunehmen.
Amt Züssow
Frist: 14. Mai 2025
Vergabestelle der Gemeinden Friedland, Gleichen und Rosdorf
Frist: 14. Mai 2025