Erstellung eines Risikomanagementplans für die Wasserwiederverwendung auf der Kläranlage. Dieser beinhaltet die Festlegung der Anforderungen an das Vorhaben in Abstimmung mit der oberen Wasserbehörde unter Berücksichtigung der Bundeswasserwiederverwendungsverordnung und des DWA-M 1200.Dazu gehört die Überwachung der regulatorischen und technischen Vorgaben, die Definition der Systemgrenzen und die Identifikation relevanter Akteure.
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