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Erstellung fachlicher Stellungnahmen zur Antragsprüfung für die EFRE-Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement in KMU-Die geplante EFRE-Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in die Lage versetzen, Potentiale in diesen Bereichen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ebenso soll ein entsprechender Wissenstransfer bzw. Erfahrungsaustausch zu den Themen nachhaltiges Wassermanagement und nachhaltiges Stoffstrommanagement finanzielle gefördert werden. Start der Richtlinie war bereits im Januar 2025 und die Laufzeit der Förderrichtlinie endet zum 30.06.2027. Ab dem Startzeitpunkt können KMU Anträge auf Förderung von entsprechenden Projekten bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle einreichen. Denkbar ist demnach die Förderung der unterschiedlichsten Maßnahmen in den unterschiedlichsten Branchen. Dies setzt ein fundiertes Grundverständnis bei der fachlichen Prüfung der Anträge voraus. Gegenstand der Vergabe ist daher die Beauftragung externer Gutachter*innen, welche zu den eingehenden Förderanträgen mit dem Schwerpunkt "Senkung des Einsatzes an Frischwasser und zur Verbesserung der Aufbereitung oder Verringerung der anfallenden Abwasserlast oder der in den Abwässern enthaltenen Schadstofffracht" eine fachliche Stellungnahme verfassen. Die Stellungnahme soll nach den Kriterien des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als Richtliniengeber und Auftraggeber der hier gegenständlichen Leistung verfasst werden. Dieses Projekt wird von der EU kofinanziert.### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Erstellung fachlicher Stellungnahmen zur Antragsprüfung für die EFRE-Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement in KMU-Die geplante EFRE-Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in die Lage versetzen, Potentiale in diesen Bereichen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ebenso soll ein entsprechender Wissenstransfer bzw. Erfahrungsaustausch zu den Themen nachhaltiges Wassermanagement und nachhaltiges Stoffstrommanagement finanzielle gefördert werden. Start der Richtlinie war bereits im Januar 2025 und die Laufzeit der Förderrichtlinie endet zum 30.06.2027. Ab dem Startzeitpunkt können KMU Anträge auf Förderung von entsprechenden Projekten bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle einreichen. Denkbar ist demnach die Förderung der unterschiedlichsten Maßnahmen in den unterschiedlichsten Branchen. Dies setzt ein fundiertes Grundverständnis bei der fachlichen Prüfung der Anträge voraus. Gegenstand der Vergabe ist daher die Beauftragung externer Gutachter*innen, welche zu den eingehenden Förderanträgen mit dem Schwerpunkt "Senkung des Einsatzes an Frischwasser und zur Verbesserung der Aufbereitung oder Verringerung der anfallenden Abwasserlast oder der in den Abwässern enthaltenen Schadstofffracht" eine fachliche Stellungnahme verfassen. Die Stellungnahme soll nach den Kriterien des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als Richtliniengeber und Auftraggeber der hier gegenständlichen Leistung verfasst werden. Dieses Projekt wird von der EU kofinanziert.### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###

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01jrwntdf9zdfqmfjt4rn31egv