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Rahmenvereinbarung Werkleistungen InvestEU Jahresabschluss nach IPSAS -Die Auftraggeberin (NRW.BANK) schreibt die Vergabe einer Leistung zur Erstellung von Jahresabschlüssen im Rahmen der EU-Garantie aus. Grundlage ist der Annex III (insbesondere Abschnitt A) des mit der Europäischen Kommission geschlossenen Vertrages mit festgelegten Anforderungen an das Financial Reporting. Der erste Jahresabschluss ist voraussichtlich für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellen. Für jedes weitere Geschäftsjahr, in dem das Portfolio fortbesteht, sind ebenfalls Jahresabschlüsse aufzustellen. Die NRW.BANK schreibt die Leistung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit Verlängerungsoption bis zum 31.12.2031 aus. Der voraussichtliche Bedarf der NRW.BANK über die Gesamtlaufzeit von 6 Jahren der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf insgesamt 150 Personentage (einheitliche, fiktive, unverbindliche Schätzmenge). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Die Leistung kann durch verschiedene oder durch mehrere Berater vorgenommen werden. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Um eine einheitliche Kalkulationsbasis sicherzustellen, legt die NRW.BANK für die Preisbildung folgende Annahme zugrunde: 50 % der Beratungsleistungen erfolgen remote. 50 % der Beratungsleistungen erfolgen onsite, verteilt auf die Standorte der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster. Diese Annahme dient ausschließlich der einheitlichen Angebotskalkulation und begründet keine verbindliche vertragliche Verpflichtung für die spätere Leistungserbringung. Die tatsächliche Verteilung von onsite- und Remote-Einsätzen wird auf Ebene der Einzelabrufe je nach den konkreten Anforderungen der jeweiligen Leistung festgelegt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere (siehe hierzu Annex III - Financial reporting, Part.A-C der Anlage 2): 1. Erstellung von Jahresabschlüssen (gemäß IPSAS-basierten Rechnungslegungsstandards) aus von der NRW.BANK zur Verfügung gestellten Bestands- und Bewegungsdaten auf HGB-Basis, bestehend aus folgenden Komponenten: o Gewinn,- und Verlustrechnung; o Bilanz; o Aufstellung zur Veränderung des Nettovermögens; o Kapitalflussrechnung (soweit erforderlich); o Anhang zum Jahresabschluss einschließlich Angaben zum Risikomanagement 2. Unterstützung bei der Herleitung des Fair Value einzelner Investments für die Jahresabschlüsse gemäß relevanter Bewertungsstandards und Dokumentation der Ergebnisse. 3. Erstellung des standardisierten "Reporting Package" und Übermittlung an die NRW.BANK (XML/Excel/PDF). Seite 1/3 4. Durchführung von geeigneten Kontrollen unter Voraussetzung und Vorgaben des Garantievertrags (Anlage 2). 5. Unterstützung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse durch unabhängige externe Prüfer. 6. Unterstützung bei der Erstellung der Management Declaration of Assurance und weiterer Kontrollberichte. 7. Beantwortung von Rückfragen der EU-Kommission und anderer EU-Institutionen. 8. Ordnungsgemäße Dokumentation und Archivierung sämtlicher relevanter Unterlagen für mindestens 5 Jahre nach Erstellung des Jahresabschlusses 9. Einhaltung der mit der NRW.BANK vereinbarten Fristen
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