Erstellung kommunale Wärmeplanung Gemeinde Neuenkirchen gemäß Wärmeplanungsgesetz und Kommunalrichtlinie
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Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Neuenkirchen-Der Auftragnehmer erstellt für die Gemeinde Neuenkirchen einen kommunalen Wärmeplan, der anschließend dem Rat der Gemeinde Neuenkirchen zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Wärmeplan erfüllt insbesondere die Anforderungen aus der Kommunalrichtlinie (insbesondere aus dem Technischen Annex). Darüber hinaus erfüllt der Wärmeplan Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG), die in der Leistungsbeschreibung näher definiert sind. Es müssen alle gesetzlichen Anforderungen inklusive denen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Wärmeplanung muss sauber dokumentiert und abschließend in einem Bericht zusammengefasst und an die Gemeinde Neuenkirchen geliefert werden. Ebenfalls werden sämtliche Daten in einem für die zukünftige Nutzung geeigneten Format übermittelt.