Erstellung Kommunale Wärmeplanung nach WPG SächsWPVO Stadt Meißen
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KWP - kommunale Wärmeplanung -Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Sächsischer Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO). Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung verfolgt die Stadt Meißen das Ziel, eine langfristig tragfähige, wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen. Grundlage hierfür ist eine umfassende Analyse der bestehenden Versorgungsstrukturen sowie der zukünftigen Entwicklungspotenziale. Die Meißener Stadtwerke GmbH (MSW) nehmen in diesem Prozess als wesentlicher Akteur der lokalen Energieversorgung eine zentrale Rolle ein. Bei der Aufgabenstellung orientieren wir uns am Musterleistungsverzeichnis zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung in Sachsen vom 23.10.2025. Die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz, der sächsische Wärmeplanungsverordnung und die Hinweise aus den Leitfäden „Wärmeplanung“ (BMWK, BMWSB) und „Akteursbeteiligung in der Kommunalen Wärmeplanung“ (KWW) (in der jeweils gültigen Fassung) sind zu beachten.;