Erstellung kommunaler Wärmeplan Zittau bis 30.06.2028 treibhausgasneutral
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Erstellung kommunaler Wärmeplan Zittau - Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristige Koordinierungsaufgabe für Kommunen, mit dem Ziel, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle betroffenen Akteure hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bestmöglich darstellen. Den rechtlichen Rahmen hierzu geben das Wärmeplanungsgesetzes v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Sächsischen Wärmeplanungsverordnung v. 17.06.2025 (SächsGVBl 9/2025) vor. Die Stadt Zittau ist verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen beschlossenen Wärmeplan für ihr Gemeindegebiet vorzulegen.
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