Erstellung qualifizierter Mietspiegel 2027 Erhebungsstichtag 01.10.2026 Witten
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Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2027-Im Jahre 2022 wurde mit Erhebungsstichtag 01.10.2022 ein qualifizierter Mietspiegel mit Wirkung zum 01.07.2023 erstellt. Dieser wurde zum 01.07.2025 indexbasiert angepasst. Es ist nunmehr ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) neu zu erstellen, der den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen rechts- und gerichtskonform entspricht. Es sind darüber hinaus sämtliche einschlägige Gesetze, Rechtsverordnungen, Arbeitshilfe etc. für die Erstellung zu berücksichtigen. Der Mietspiegel soll sich überwiegend an der jetzigen Darstellung orientieren. Als Erhebungsstichtag soll der 01.10.2026 festgelegt werden. Die Wirksamkeit zum 01.07.2027. Es wird um Abgabe eines Pauschalangebotes und Übersendung eines entsprechenden Prozessgestaltungsvorschlages unter Berücksichtigung eines Zeit- und Maßnahmeplanes gebeten. Hierbei ist auf Referenzen einzugehen. Optional wird um ein Angebot zur Programmierung und Aufbau eines Online- Mietspiegels-Rechners auf der Website der Stadt Witten gebeten.
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