Erstellung qualifizierter Mietspiegel Rosenheim §558d BGB mit einmaliger Fortschreibung
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Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mit einmaliger Fortschreibung -Es ist ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Rosenheim gemäß §558d BGB, MsRG, MsV mit einmaliger Fortschreibung (Preisindex- oder Stichprobenfortschreibung) zu erstellen. Dazu gehören: Konzeption; Mieter- und konsekutive Vermieterbefragung; Abstimmung mit Arbeitskreis und Stadtrat; Ziehung, Plausibilisierung und Gewichtung einer repräsentativen Stichprobe (n=6.500); Entwicklung, Druck und Versand der Erhebungsunterlagen; Bereitstellung einer Onlineplattform zur digitalen Rückmeldung und Kontaktmöglichkeiten; Durchführung einer Erinnerungsaktion; Digitalisierung, Bereinigung, Plausibilisierung und regressionsanalytische Auswertung der Daten (bevorzugt einstufige Regression mit logarithmierter Nettokaltmiete); Bildung von Basismiettabelle, Zu-/Abschlägen, Spannbreitenanalyse; Wohnlagenermittlung; Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Öffentlichkeitsmaterialien; Veröffentlichung (Bericht, Onlinerechner, Methodik); Vorbereitung eines schlüssigen Konzepts; Datenüberlassung.
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