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Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
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Ähnliche Ausschreibungen und verwandte Aufträge
Evaluation des am 01.11.2024 in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften-Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV die Evaluation des am 01.11.2024 in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften zu vergeben.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frist: 24. November 2025
Wichtige Termine
Veröffentlicht:17 Nov. 2025
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Evaluation der Fördermaßnahme Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)-Vor Auslaufen der IGP-Richtlinie Ende 2027 sollen mit der ausgeschriebenen Evaluation vertieft die Wirkungskraft und Wirtschaftlichkeit des IGP untersucht und Entscheidungen zu einer etwaigen Fortführung fundiert werden. Auf Basis von Förderdatenauswertungen, Befragungen und weiteren Analysen soll die Evaluation u.a. die Nachhaltigkeit von Umsatz- und Arbeitsplatzgewinnen beendeter Projekte untersuchen, die Zufriedenheit von Fördernehmern und Stakeholdern mit dem laufenden Programm ermitteln und Potenziale für zukünftige Verbesserungen ermitteln.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Frist: 06. November 2025
„Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert“Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, hier vor allem auf die Cannabis-bedingten Verkehrsunfälle allgemein und speziell bei Fahranfängern und jungen Fahrern und auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten (DUIC und DUICA) ausgewirkt hat. Ferner, soweit vorhanden, sollen mögliche Änderungen in der polizeilichen Überwachungspraxis beleuchtet werden. Aus den Ergebnissen sollen mögliche Verkehrssicherheitsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung identifiziert werden und geprüft werden, ob die Akzeptanz der Bevölkerung den Ergebnissen entspricht.-WERT: 274 789,00 EUR
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Frist: 18. November 2025
Rechtsgutachten zu Fragestellungen betreffend das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften-Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO ein Rechtsgutachten zu Fragestellungen betreffend das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften zu vergeben. Dabei sind die Themenkomplexe (a) Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des SBGG-Verfahrens unter Einschluss insbesondere der Fristenregelungen, (b) rechtliche Ausgestaltung des Geschlechtseintrags- und Vornamenwechsels bei Minderjährigen, (c) Rechtsfragen im Hinblick auf nicht dem Gesetzeszweck entsprechende Inanspruchnahme der Möglichkeiten des Gesetzes und (d) Potenzialanlayse der Regelungen zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand abzudecken. Das Rechtsgutachten soll der Vorbereitung des Evaluationsberichtes des BMBFSFJ dienen, indem bestimmte Regelungen des SBGG mit Blick auf Gesetzeszweck und etwaige Weiterentwicklungspotentiale rechtswissenschaftlich untersucht werden. Die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens sollen dazu beitragen, gesellschaftspolitische Diskussionen zu den Auswirkungen des SBGG zu versachlichen und Fragestellungen zur Anwendungspraxis juristisch zu beleuchten. Die Erkenntnisse sollen in die Gesamtevaluation des SBGG einfließen. Dem Rechtsgutachten ist ein Abstract beizufügen. Das Rechtsgutachten soll nationale und internationale Rechtsprechung sowie die relevante rechtswissenschaftliche (Kommentar-)Literatur einbeziehen.
Quartiersmanagement Dresden-Gorbitz. Für die Arbeitspakete wird von einer annähernden Verteilung der Arbeitskapazitäten wie folgt ausgegangen: Arbeitspaket 1: Aktivierung, Information und Beteiligung von Bürger/-innen ca. 45 % Arbeitspaket 2: Vernetzung und Kommunikation ca. 30 % Arbeitspaket 3: Erweiterung Stadtteilleben, Projektentwicklung und - Umsetzung ca. 8 % Arbeitspaket 4: Öffentlichkeitsarbeit/ Verbesserung Image/ Informationen ca. 12 % Arbeitspaket 5: Einwerbung und Verwaltung von Finanzmitteln/ Evaluation ca. 5 %
Landeshauptstadt Dresden
Frist: 13. Oktober 2025
Studie Wassergüte Spree unterhalb Talsperre Bautzen Kleine Spree Maßnahmenkombinationen
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Frist: 11. Dezember 2025
Ermittlung der Grundlagen für ein Monitoring der Umweltwirkungen von mit neuen Gentechniken (NGT) hergestellten Mikroorganismen und Viren-Die rasante Entwicklung und Anwendung neuer Gentechniken im Zusammenspiel mit einer zunehmenden Automatisierung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz verändern die Möglichkeiten, gentechnische Organismen herzustellen. Zunehmend werden gentechnische Methoden nicht nur für Nutzpflanzen, sondern auch für die Anwendung in Mikroorganismen wie Algen, Bakterien und Viren eingesetzt. Die Bandbreite möglicher Einsatzgebiete von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GMM) ist groß und reicht von der Bioremediation kontaminierter Böden und Gewässer über die Immunisierung von Nutzpflanzen gegen Schadinsekten und Krankheitserreger bis hin zu Verbesserung der Bodenqualität im Landwirtschaftsbereich mit Hilfe von Stickstoffixierung oder Nährstoffaufschluss. Die Breite der Anwendungsbereiche stellt das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring für gentechnisch veränderten Organismen vor große Herausforderungen, denn das Wissen zur biologischen Vielfalt von Mikroorganimsen, der Zusammensetzung mikrobieller Lebensgemeinschaften und ihrer Rolle im Ökosystem ist gering. Mit dem vorliegenden Projekt sollen grundlegende Anforderung an ein GMM-Monitoring identifiziert und die Eignung bestehender Monitoringprogramme und Beobachtungsprojekte für das GMM-Monitoring überprüft werden. Dabei sollen folgende Fragestellungen adressiert werden: a) Wie können GMM in der Umwelt nachgewiesen werden? b) Wie können räumliche und zeitliche Ausbreitungsdynamiken erfasst werden? c) Wie können Auswirkungen von GMM auf spezifische Umwelt- und Naturschutzziele erfasst werden? Das Forschungsvorhaben soll die Grundlagen für ein GMM-Monitoring erarbeiten, relevante Wissenslücken und Forschungsbedarfe identifizieren und die Entwicklung von Richtlinien zum GMM-Monitoring unterstützen.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frist: 19. November 2025
Bundesamt für Naturschutz
Frist: 24. November 2025
Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften Beschreibung: Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
Landkreis Jerichower Land
Frist: 17. November 2025
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