Evaluation Organisationsberatung Jobcenter Region Hannover 2 Jahre Laufzeit
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Evaluation der erfolgten Neuorganisation des Jobcenter Region Hannover-Rahmenvereinbarung mit 2-jähriger Laufzeit zu Organisationsberatung ausf. Beschreibung Ein moderner Sozialpartner wie das Jobcenter Region Hannover hat die Aufgabe, mit einem Höchstmaß an Anpassungsfähigkeit, flexibel auf alle Arten von Herausforderungen zu reagieren, um jederzeit das Dienstleistungsversprechen an die Menschen in der Region Hannover zu erfüllen und seinen wichtigen Beitrag zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens zu leisten. Die Trägerversammlung hat beschlossen, die Evaluation nach der Neuorganisation weiterhin extern begleiten zu lassen. Die externe Begleitung wird vertrauensvoll mit der Geschäftsführung und eng mit dem Projektmanager zusammenarbeiten. Der Prozess umfasst mindestens (Aufzählung nicht abschließend): • Überprüfung der den Organisationskonzepten zugrundeliegenden Planungsprämissen, auch in Hinblick auf die Funktionalität der neuen Strukturen und Prozesse, differenziert nach den Bereichen „Eingangsservice“, „Leistungsservice“ und „Markt & Integration“ • Überprüfung der Eckpunkte des Organisationskonzepts Markt & Integration, insbesondere der Zielgruppenarbeit, der Beratungsintensität und Schnittstellen zwischen Regelgeschäft und spezialisierten Einheiten • Bewertung der Neuorganisation in Hinblick auf vorliegende Personalforderungen • Moderation und fachliche Begleitung des regelhaften Austausches (vsl. 3x/Jahr) der Trägervorsitzenden und der Geschäftsführerin in Ergänzung zur formalen Gremienarbeit in der Trägerversammlung. Das Jobcenter Region Hannover (Auftraggeberin, im Folgenden AG) verfolgt mit dieser Rahmenvereinbarung die Deckung ihres Bedarfs von Beratungsleistung, Konzeptentwicklung und - begleitung im Kontext der Organisationsentwicklung. Da der Besonderheit der Gebietskörperschaft Region Hannover mit vielen beteiligten Kommunen, und daraus resultierend der besonderen Organisationsform des Jobcenter Region Hannover, Rechnung getragen werden muss, sind Projekterfahrungen (Unternehmen und Projektmitarbeitende) in der Region Hannover, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, unabdingbar nachzuweisen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Vereinbarungslaufzeit von maximal zwei Jahren nach Zuschlag sie endet vorzeitig mit Abschluss des Projekts oder bei Erreichung des festgelegten Höchstwertes.#
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