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Evaluationskonzept für Maßnahmen der EU Wiederherstellungs-Verordnung. Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO, EU 2024/1991) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu fördern und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Sie setzt verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten, um natürliche Lebensräume zu schützen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und anderen Belastungen zu stärken. Sie gilt unmittelbar in allen EU- Mitgliedstaaten und erfordert die Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne (Artikel 14 und 15). Bereits 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung (September 2026) müssen in einem ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Wiederherstellungsmaßnahmen gemacht werden. Anschließend wird ein Evaluierungskonzept für die fortlaufende Überwachung und Optimierung der ergriffenen Maßnahmen benötigt (Artikel 20), sowie für die anstehenden Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund soll ein bundesweit einheitliches Evaluierungskonzept für die Wirksamkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen der W-VO erarbeitet werden. Kurzfristig ist die Ausarbeitung eines Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit der zu ergreifenden Maßnahmen für den ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplan notwendig. Anschließend soll durch die Entwicklung eines umfassenden Evaluierungskonzeptes die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen für die einzelnen Artikel gewährleistet werden
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