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Evaluierung 16. BImSchV Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen-Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2025 dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV), vgl. § 2 Abs. 4 16. BImSchV. Hierbei soll insbesondere dargestellt werden, ob die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV dem Stand der Lärmwirkungsforschung genügen und ob weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm erforderlich sind. Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.
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