Evaluierung § 26a PatG 2022-2025 inkl. Datenerhebung Stakeholder Kreuzgutachten
Keine Kreditkarte · Sofort verfügbar
Evaluierung des Gesetzes über die weiteren Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamtes und zur Änderung des Patentkostengesetzes (Einführung von § 26a PatG). Gegenstand der Evaluierung soll die Überprüfung sein, ob die mit der Einführung des § 26a PatG verfolgten Ziele erreicht worden sind. Hierfür muss eine Datenbasis (u.a. durch Datenerhebungen und Befragungen von z.B. Patentinformationszentren und Stakeholdern) gewonnen werden. Der Untersuchungszeitraum soll sich auf die Jahre 2022 bis 2025 beziehen. Die Statistiken des DPMA sowie das KMU-Barometer des EUIPO sollen hierbei die Datengrundlage bilden. Das DPMA evaluiert seine organisatorischen Maßnahmen gem. § 7 BHO und der Empfehlungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder selbst. Neben dem Grad der Zielerreichung sollen daher Ergebnisse der Erfolgskontrolle des DPMA zur Organisation des DPMA in Bezug auf die Umsetzung des § 26a PatG bewertet werden. Die hierbei erhobenen Kennzahlen und Daten werden bei Bedarf um Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA) ergänzt. Die Evaluationsergebnisse des DPMA sollen durch dieses Forschungsvorhaben in Form eines Kreuzgutachtens bewertet werden. Die Evaluierungsergebnisse des DPMA werden bis zur Vergabe vorliegen. Das Kompetenzzentrum Evaluierung im Statistischen Bundesamt (StBA) berät bei Bedarf zur Planung und Durchführung der internen Evaluierung sowie zu ggf. erforderlichen Datenerhebungen
Ähnliche Ausschreibungen
Keine ähnlichen Ausschreibungen gefunden.