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Expat Steuerberatung-Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung von ins Ausland entsandte/n Mitarbeiter/innen zu übernehmen sowie die notwendigen Einkommensteuererklärungen für entsandte Mitarbeiter /innen im Inland und dort, wo Einkommensteuererklärungen auch im Einsatzland benötigt werden, zu erstellen. Dazu kommt die fallweise Beratung der Arbeitgeber in sonstigen einkommensteuerlichen-, lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit internationalen Personaleinsätzen. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in Bezug auf alle Länder zu erbringen, in denen die KfW-Gruppe Auslandsbüros unterhält (aktuell 85 Auslandsbüros weltweit, siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus verpflichtet er sich zur fachlichen Beratung und Unterstützung beifolgenden Themenfeldern: • Internationale Dienstreisen • EU-Registrierungspflichten • Workation • Grenzüberschreitendes Sozialversicherungsrecht • Kindergeld (Deutschland)
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