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Experte für berufliche Vorsorge . Der Experte für berufliche Vorsorge ist gemäss Art. 52a und 52e BVG sowie Art. 40, 41, 41a BVV2 zuständig für die versicherungstechnischen Fragestellungen der Vorsorgeeinrichtung. Er ist hierfür der zentrale Ansprechpartner für den Vorstand sowie der Ausschüsse und der Geschäftsleitung der APK. Der Experte für berufliche Vorsorge der APK ist eine juristische Person mit einem leitenden Experten. Beide sind von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) als Experte für berufliche Vorsorge zugelassen. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein professioneller Experte für berufliche Vorsorge (juristische Person) mit einem fachlich versierten, bestens ausgewiesenen Experten für berufliche Vorsorge (natürliche Person als leitender Experte) für einen Zeitraum von 4 Jahren mit Verlängerungsoptionen gefunden werden
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