Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Externe Gutachter für JfE 2026-2027-Der Auftrag bezieht sich auf die jährliche Durchführung der externen Begutachtung im Rahmen der jeweiligen Antragsrunden der EU-Jugendprogramme. - Die Begutachtungszeiträume beginnen jeweils nach den beiden jährlichen EU- Antragsfristen (Ende Februar/Ende März sowie Anfang Oktober) und erstrecken sich über etwa 2 bis 10 Wochen nach der jeweiligen Frist. - Schlussberichte werden fortlaufend im Jahresverlauf begutachtet. - Das Auftragsvolumen pro Gutachter*in beträgt erfahrungsgemäß etwa 20 bis 120 Gutachten pro Jahr, abhängig vom Programmbereich, der Anzahl eingereichter Anträge und den verfügbaren Haushaltsmitteln. - Eine Abnahmepflicht besteht nicht; der tatsächliche Leistungsumfang richtet sich nach dem jährlichen Bedarf der Nationalen Agentur. Die Zahl der insgesamt einzusetzenden Gutachterinnen richtet sich nach dem jeweiligen Programmjahr; derzeit wird die Neubeauftragung von bis zu 15 Gutachter*innen angestrebt."

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