Externe Stelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Immobilien NRW europaweit Los 1 Los 2
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Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes die Beratung und Dienstleistung der "Externen Stelle" europaweit neu zu vergeben.Los 1 Wirtschaftliche Beratungsleistungen- operative Beratungsleistungen durch einen wirtschaftlichen Berater, einschließlich Variantenvergleichen gemäß WB-Leitfaden und Landesrechenmodell (LRM). Der Auftragnehmer gewährleistet die sachgerechte Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, plausibilisiert Unterlagen, erstellt Datenbedarfslisten, prüft Bedarfsplanung und Raumprogramm, führt Nutzwertanalysen, Lebenszyklus- und Risikobetrachtungen durch und archiviert alle Leistungen digital.,Los 2 Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Qualitätssicherungsaufgaben in Bezug auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen übernimmt und für methodische Spezialfragen zur Verfügung steht. Die Gesellschaft prüft die Variantenvergleiche des wirtschaftlichen Beraters (Los 1) auf rechnerische Richtigkeit und Plausibilität im LRM und bestätigt die Konsistenz zwischen LRM und Schlussbericht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen müssen unter Berücksichtigung der bau- und landespolitischen Ziele nach einheitlichen methodischen Grundsätzen erfolgen.
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